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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 25/22

    In welchem Umfang erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    In welchem Umfang erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 660/20

  • Mündl. Verhandlung: VII R 8/21

    Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentswaren: 1. Kann durch den An- und Verkauf von Kontigentswaren von bzw. an eine mitbeherrschte…

    Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentswaren:

    1. Kann durch den An- und Verkauf von Kontigentswaren von bzw. an eine mitbeherrschte Handelsgesellschaft das für die erteilten Einfuhrlizenzen geltende Übertragungsverbot auf rechtsmissbräuchliche Weise umgangen werden und daher die Anwendung des vergünstigten Kontingentzollsatzes ausgeschlossen werden?

    2. Kann sich auf den Vertrauensschutz gem. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK berufen werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis mit der Handelsgesellschaft mehrfach im Rahmen von Zollprüfungen bestätigt wurde?

    3. Hat der Vertrauensschutz mit der Veröffentlichung des SICES-Urteils des EuGH im Amtsblatt der EU geendet, weil der Irrtum für den Zollschuldner damit erkennbar war?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 1 K 1118/17

  • Mündl. Verhandlung: XI R 4/23

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    Umsatzsteuerliche Behandlung der betriebsfremden Nutzung der Abwärme für das Betreiben einer Trocknungsanlage, in der unentgeltlich Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen getrocknet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 2 K 352/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 33/21

    Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8…

    Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999

    1. Verstößt die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 gegen die Diskriminierungsverbote in Art. 24 Abs. 3 und 4 DBA-USA 1989?

    2. Ist die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in einem Drittstaat (hier: USA) ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG, jetzt Art. 63 AUEV) zu messen, weil die Stand-Still-Klausel (Art. 57 Abs. 1 EG, jetzt Art. 64 Abs. 1 AEUV) zur Anwendung kommt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 2 K 622/18 G

  • Mündl. Verhandlung: V R 12/23

    Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt Ist die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei…

    Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt Ist die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können? Oder genügt es für den Zweck der Vorstufenbefreiung, wenn eine Leistung auf der Vorstufe "ihrem Wesensgehalt nach vollumfänglich in eine Leistung der nachfolgenden Stufe" eingeht?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 168/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 28/23

    Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen…

    Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8198/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 39/21

    Liegt eine abkommensrechtliche Betriebsstätte auch dann vor, wenn die Geschäftseinrichtung weniger als sechs Monate, aber für die gesamte oder…

    Liegt eine abkommensrechtliche Betriebsstätte auch dann vor, wenn die Geschäftseinrichtung weniger als sechs Monate, aber für die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Zeitdauer der unternehmerischen Tätigkeit genutzt wurde?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 770/18

  • Mündl. Verhandlung: XI R 9/23

    Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG bei der Auf- und Umarbeitung gebrauchter antiker Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen?

    Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG bei der Auf- und Umarbeitung gebrauchter antiker Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 4 K 77/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 47/21

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur…

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur Mitbenutzung und ein Standcontainer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 3 K 589/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 14/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 199/18

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