Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 87/21
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Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 87/21
1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA LUX), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode?
2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 6 K 215/19
Ist im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht hat?
Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 4 K 1639/21
Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung
Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.
Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 756/20
Greift die Steuerbefreiung gemäß § 6a GrEStG auch bei der Abspaltung zur Neugründung, wenn die neu gegründete Gesellschaft nicht an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt ist, aber eine Personenidentität besteht?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - II R 56/22
1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen? Hat die "En-bloc-Veräußerung" die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten?
2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG voraus?
3. Sind Verkäufe anderer Objektgesellschaften bei der Prüfung der Nachhaltigkeit im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG aufgrund des Durchgriffsverbots nicht zuzurechnen?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8008/21
Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 280/21 E,G
Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 259/21 G,F
Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 328/21 E
Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt; oder liegt ein Hilfsgeschäft des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 666/21 E, G