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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 30/22

    Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen…

    Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung 1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?
    2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?
     

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 169/21

  • Mündl. Verhandlung: III R 10/24

    Abzweigung bei fehlender Berdürftigkeit des Kindes: Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine …

    Abzweigung bei fehlender Berdürftigkeit des Kindes:
    Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine  Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine  Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 10 K 508/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 51/22

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016…

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 2126/19

  • Mündl. Verhandlung: IV R 29/22

    Ist Art. 4 Abs.1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog.…

    Ist Art. 4 Abs.1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU–Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 1 K 17/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 32/21

    1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen? 2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn…

    1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?

    2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1544/20

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 4/22

    Darf bei einer vorgeblich freiberuflichen Personen- oder Partnerschaftsgesellschaft eine - auch unter Wahrung der Freiberuflichkeit grundsätzlich…

    Darf bei einer vorgeblich freiberuflichen Personen- oder Partnerschaftsgesellschaft eine - auch unter Wahrung der Freiberuflichkeit grundsätzlich zulässige - Arbeitsteilung zwischen mehreren Berufsträgern so weit gehen, dass ein einzelner Berufsträger in einer zahnärztlich tätigen Mitunternehmerschaft nur in (allenfalls) marginalem Umfang Behandlungsleistungen an Patienten vornimmt, in der weit überwiegenden Vielzahl der Fälle und bezogen auf den allergrößten Teil der Umsatzerlöse der Gesellschaft aber keinerlei eigenen Betrag zur unmittelbaren Ausübung der Zahnheilkunde durch andere Berufsträger leistet und seine sonstigen Tätigkeiten für die Personengesellschaft zur mittelbaren Förderung der Berufsausübung der anderen Freiberufler wie z.B. tätigkeitsnahe Arbeiten aus dem Bereich der Qualitätssicherung, Schulung, Hygieneüberwachung etc. nicht in einer Weise wahrnimmt, dass dies noch eigenverantwortlich und leitend erfolgt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 1270/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 24/23

    Ist die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus…

    Ist die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 i.d.F. vom 14.12.2020 (SchutzmV) der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 45/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 33/21

    Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8…

    Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999

    1. Verstößt die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 gegen die Diskriminierungsverbote in Art. 24 Abs. 3 und 4 DBA-USA 1989?

    2. Ist die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in einem Drittstaat (hier: USA) ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG, jetzt Art. 63 AUEV) zu messen, weil die Stand-Still-Klausel (Art. 57 Abs. 1 EG, jetzt Art. 64 Abs. 1 AEUV) zur Anwendung kommt?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 2 K 622/18 G

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