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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: II R 31/22

    Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6a Satz 4 GrEStG vorzunehmen,…

    Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6a Satz 4 GrEStG vorzunehmen, sodass die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 GrEStG greift, wenn die herrschende Gesellschaft innerhalb der 5-jährigen Vorbehaltensfrist die aufnehmende Gesellschaft selbst gründet und beginnend mit der Gründung bis zum Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahme in beherrschendem Maße an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 59/21

  • Mündl. Verhandlung: X R 13/22

    1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren?…

    1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren?
    2. Ist eine Forderung des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen in Höhe ihres Ist-Stands anzusetzen oder ist ein --tatsächlich nicht erreichter-- Soll-Bestand maßgeblich?
    3. Hat der Kläger eine in einer früheren Außenprüfung vorgenommene gewinnerhöhende Nachaktivierung einer Forderung in seinen Steuerbilanzen nicht nachvollzogen, so dass in dieser Höhe nicht nochmals eine gewinnerhöhende Nachaktivierung vorgenommen werden darf?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 28/20

  • Mündl. Verhandlung: X R 12/22

    1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren?…

    1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren?
    2. Ist eine Forderung des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen in Höhe ihres Ist-Stands anzusetzen oder ist ein --tatsächlich nicht erreichter-- Soll-Bestand maßgeblich?
    3. Hat der Kläger eine in einer früheren Außenprüfung vorgenommene gewinnerhöhende Nachaktivierung einer Forderung in seinen Steuerbilanzen nicht nachvollzogen, so dass in dieser Höhe nicht nochmals eine gewinnerhöhende Nachaktivierung vorgenommen werden darf?
     

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 3 K 29/20

  • Mündl. Verhandlung: XI R 1/23

    Sind Budgetassistenzleistungen des Klägers an seine Klienten von der Umsatzsteuer befreit, soweit die Klienten sie aus ihrem sog. Persönlichen Budget…

    Sind Budgetassistenzleistungen des Klägers an seine Klienten von der Umsatzsteuer befreit, soweit die Klienten sie aus ihrem sog. Persönlichen Budget (in den Streitjahren 2012 bis 2015 § 17 SGB IX; jetzt § 29 SGB IX) bezahlen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 2911/18 U

  • Mündl. Verhandlung: XI R 25/24

    Umsatzsteuerpflicht von Eingliederungsleistungen, die nach § 29 SGB IX berechtigte Leistungsempfänger aus ihrem "Persönlichen Budget" bezahlen?…

    Umsatzsteuerpflicht von Eingliederungsleistungen, die nach § 29 SGB IX berechtigte Leistungsempfänger aus ihrem "Persönlichen Budget" bezahlen? Einbeziehung in die "Sozialgrenze" des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 6 K 448/21

  • Mündl. Verhandlung: XI R 23/22

    Ist für nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters die Haftung des…

    Ist für nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters die Haftung des Steuerpflichtigen auf das ehemals zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen beschränkt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1280/21 AO

  • Mündl. Verhandlung: XI R 32/22

    Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin…

    Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 3 K 75/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 23/24

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand,…

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und Schule und nicht zwischen Schülern und selbständigem Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG aus?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 2 K 23/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 32/23

    Erfasst die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 13 des Gewerbsteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres 2017 auch die Veräußerung einer privaten…

    Erfasst die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 13 des Gewerbsteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres 2017 auch die Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 349/22 G

  • Mündl. Verhandlung: V R 22/23

    Gemeinnützigkeitsrecht: Zum "doppelten Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO Erfordert ein "satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken" zur…

    Gemeinnützigkeitsrecht: Zum "doppelten Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO Erfordert ein "satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken" zur Verwirklichung des eigenen steuerbegünstigten Satzungszwecks (§ 57 Abs. 3 AO), dass das Zusammenwirken nicht nur in der Satzung der leistungserbringenden Körperschaft als Art der Zweckverwirklichung festgehalten sein muss, sondern auch, dass die  Körperschaft, mit der kooperiert wird, und die Art und Weise der Kooperation auch in der Satzung der leistungsempfangenden Körperschaft bezeichnet sein müssen (sog. "doppeltes Satzungserfordernis"; AEAO Nr. 8 zu § 57 AO)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 5 K 11/23

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