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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: XI R 32/22

    Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin…

    Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 3 K 75/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 23/24

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand,…

    Zur Steuerbefreiung des von einem freien Fahrlehrer für eine berufsbildende Einrichtung geleisteten Fahrschulunterrichts Schließt allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und Schule und nicht zwischen Schülern und selbständigem Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG aus?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 2 K 23/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 2/23

    Zur Frage des Umfangs des Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Begründet die DSGVO einen Anspruch auf Akteneinsicht?

    Zur Frage des Umfangs des Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Begründet die DSGVO einen Anspruch auf Akteneinsicht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 5 K 246/21

  • Mündl. Verhandlung: I R 11/22

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der…

    Gestaltungsmissbrauch bei Einlage in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH zur anschließenden Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt dann ein Gestaltungsmissbrauch vor, als dessen Folge die Gestaltung wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 101/18 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: II R 16/23

    Setzt die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbvorgangs voraus?  

    Setzt die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbvorgangs voraus?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 998/21 GrE

  • Mündl. Verhandlung: IV R 9/23

    Ist bei Anteilsveräußerungen im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur die Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an der der…

    Ist bei Anteilsveräußerungen im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur die Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist? Ist der Gewinn der Tochtergesellschaft aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der Muttergesellschaft um für Enkelgesellschaften festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvorträge zu kürzen? Liegt anderenfalls ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Besteuerungsüberhang vor, der durch eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zu korrigieren ist?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 21/21 (5)

  • Mündl. Verhandlung: IV R 40/22

    Ist im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an…

    Ist im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist? Kommt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG im Rahmen einer mehrstöckigen Gesellschaftsstruktur nur bei derjenigen Gesellschaft zur Anwendung, die selbst die persönlichen und tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt? Wird nur derjenige Gewerbeertrag befreit, der unmittelbar aus der privilegierten Tätigkeit erzielt wird?

     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 2 K 1842/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 21/22

    Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am…

    Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 686/20 F

  • Mündl. Verhandlung: II R 29/23

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen…

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen Grundstücks zu befreien, wenn auf ihm zwingend erforderliche Hilfstätigkeiten für die Herrichtung des anderen Grundstücks ausgeführt werden und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein unerlässliches Hilfsmittel für das andere Grundstück darstellt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3040/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 39/21

    Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungssteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren…

    Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungssteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO für die Erbschaftssteuer, wenn das Finanzamt kausal (aufgrund der Unkenntnis der Vorschenkung) zunächst keine Erbschaftssteuererklärung anforderte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 1444/18

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