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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: I R 47/21

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur…

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur Mitbenutzung und ein Standcontainer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 3 K 589/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 14/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 199/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 33/22

    Keine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft bei Beteiligung einer atypisch stillen Gesellschaft?

    Keine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft bei Beteiligung einer atypisch stillen Gesellschaft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 395/14

  • Mündl. Verhandlung: IV R 24/22

    Ist ein im Zusammenhang mit der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG für einen Kommanditisten eingerichtetes Sonderkonto Bestandteil seines…

    Ist ein im Zusammenhang mit der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG für einen Kommanditisten eingerichtetes Sonderkonto Bestandteil seines Kapitalkontos im Sinne von § 15a EStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 12 K 33/18

  • Mündl. Verhandlung: IV R 11/23

    Kann eine Personengesellschaft kraftfahrzeugsteuerrechtlich zwei Betriebe unterhalten? Ist einer Personengesellschaft die…

    Kann eine Personengesellschaft kraftfahrzeugsteuerrechtlich zwei Betriebe unterhalten? Ist einer Personengesellschaft die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für zwei Anhänger zu gewähren, auf denen sie in ihrem Betrieb erzeugtes Getreide sowohl zu den Abnehmern als auch zu der von ihr betriebenen Biogasanlage transportiert?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8035/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 41/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Konzernmutter durch Tätigkeiten der Tochtergesellschaft (primärer Vertriebsweg), die auch dem sekundären…

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Konzernmutter durch Tätigkeiten der Tochtergesellschaft (primärer Vertriebsweg), die auch dem sekundären Vertriebsweg (Parallelimport) zugutekommen

    1. Hält es dem im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung vorzunehmenden Fremdvergleich stand, wonach es ein fremder Dritter ebenfalls hingenommen hätte, Marketingleistungen, die nicht nur dem eigenen Unternehmen zugutekommen (hier: Vertrieb von Pharmaprodukten im primären Vertriebsweg durch eine inländische Tochtergesellschaft), sondern auch zu Marketingeffekten zugunsten Dritter führen (hier: Absatz von original Pharmaprodukten über den sog. Parallelimport in Deutschland als sog. sekundärer Vertriebsweg) und zugleich mittelbar der Gesamtabsatz des Mutterkonzerns gefördert wird (hier: Vertrieb von Pharmaprodukten über den primären und sekundären Vertriebsweg), ohne hierfür von diesem eine gesonderte Vergütung zu erhalten?

    2. Steht Art. 9 DBA-Schweiz der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung aus formalen Gründen (Fehlen einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung; sog. formeller Fremdvergleich) entgegen?

    3. Löst eine fehlende Vereinbarung zwischen einem Mutterkonzern und seiner Tochtergesellschaft über die Vergütung von Marketingleistungen eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG aus, weil ein fremder Dritter eine solche gesonderte Vergütung vereinbart hätte?

    4. Welchen Beweiswert haben Auswertungen eines für die betreffende Branche erstellten Marktforschungsberichts hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Vergütung inländischer Vertriebsgesellschaften im Falle von Parallelimporten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 1388/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 17/21

    Organschaft und atypisch stille Beteiligung 1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung…

    Organschaft und atypisch stille Beteiligung

    1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?

    2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2616/17 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: I R 13/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 198/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 12/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 197/18

  • Mündl. Verhandlung: VI R 25/22

    Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MustAbk…

    Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MustAbk und ist somit von der inländischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 14197/20

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