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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: I R 20/23

    Darf eine durch wirksames kommunales Satzungsrecht als öffentlich-rechtliche Stiftung gekennzeichnete unselbständige Stiftung im Steuerrecht als…

    Darf eine durch wirksames kommunales Satzungsrecht als öffentlich-rechtliche Stiftung gekennzeichnete unselbständige Stiftung im Steuerrecht als privatrechtliche Stiftung bewertet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1545/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 19/23

    Darf eine durch wirksames kommunales Satzungsrecht als öffentlich-rechtliche Stiftung gekennzeichnete unselbständige Stiftung im Steuerrecht als…

    Darf eine durch wirksames kommunales Satzungsrecht als öffentlich-rechtliche Stiftung gekennzeichnete unselbständige Stiftung im Steuerrecht als privatrechtliche Stiftung bewertet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1552/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 31/25

    Wann und unter welchen Umständen liegt das "Wissen müssen" eines Rechnungsempfängers vor, dass er sich mit dem jeweils in Rechnung gestellten Erwerb…

    Wann und unter welchen Umständen liegt das "Wissen müssen" eines Rechnungsempfängers vor, dass er sich mit dem jeweils in Rechnung gestellten Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 5 K 694/17 U

  • Mündl. Verhandlung: V R 28/24

    Muss die Klägerin aufgrund einer ihr bekannten Durchsuchung in den Geschäftsräumen ihrer Geschäftspartnerin (zwingend) davon ausgehen, dass den…

    Muss die Klägerin aufgrund einer ihr bekannten Durchsuchung in den Geschäftsräumen ihrer Geschäftspartnerin (zwingend) davon ausgehen, dass den Geschäften mit ihr selbst ein Umsatzsteuerbetrug zugrunde liegt, weshalb der Klägerin der Vorsteuerabzug zu versagen ist? Ist eine gesteigerte Sorgfaltspflicht zumindest dann geboten, wenn der Klägerin Bescheinigungen der Finanzbehörde vorliegen, die ausweisen, dass gegen ihre Geschäftspartnerin Geldbußen oder Geldstrafen wegen Steuerordnungswidrigkeiten festgesetzt wurden?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 3 K 332/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 4/24

    Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten…

    Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen auf "Automärkten" angesichts der Rückausnahmevorschrift in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 5 K 1078/23

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 19/24

    VERLEGT AUF 29. SEPTEMBER 2026 Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds 1. Muss im Hinblick auf das vereinbarte Pensionsalter bei…

    VERLEGT AUF 29. SEPTEMBER 2026

    Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds 1. Muss im Hinblick auf das vereinbarte Pensionsalter bei einer wesentlichen Änderung der Pensionszusage nach der erstmaligen Zusage erneut geprüft werden, ob die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist?
    2. Löst die Auslagerung der Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Einmalbetrags den Zufluss eines Vermögensvorteils in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung aus (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG)?
    3. Kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 66 EStG auch auf eine verdeckte Gewinnausschüttung Anwendung finden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 10 K 1444/22

  • Mündl. Verhandlung: VII R 29/23

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht: 1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes…

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:
    1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung?
    2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1072/23 VSt

  • Mündl. Verhandlung: VII R 30/23

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht: 1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes…

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:
    1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Stromsteuerdurchführungsverordnung?
    2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1079/23 VSt

  • Mündl. Verhandlung: II R 4/24

    VERLEGT AUF 16.09.2026 Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich…

    VERLEGT AUF 16.09.2026

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2393/21 GrE

  • Mündl. Verhandlung: II R 8/23

    VERLEGT AUF 16.09.2026 1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei…

    VERLEGT AUF 16.09.2026

    1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei indirekte Steuern auf Umstrukturierungen erheben, dahingehend auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedsstaats entgegensteht, nach welcher der unmittelbare oder mittelbare Übergang von 95% der Anteile einer Gesellschaft auf einen anderen unter der weiteren Voraussetzung, dass zum Eigentum derjenigen Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar übertragen werden, Grundstücke gehören, und somit auch Fälle, bei denen das gesamte Gesellschaftsvermögen einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaft eingebracht wird, einer Besteuerung unterliegen?
    Ist der Ausnahmetatbestand des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach Mitgliedstaaten unbeschadet von Art. 5 Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Liegenschaften Steuern erheben dürfen, dahingehend auszulegen, dass er die Erhebung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG in den zuvor beschriebenen Fällen zulässt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1671/20

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