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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VI R 1/24

    Unterliegen die von einem in der Republik Zypern ansässigen Arbeitgeber an einen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmer gezahlten…

    Unterliegen die von einem in der Republik Zypern ansässigen Arbeitgeber an einen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmer gezahlten Einkünfte aus einer Tätigkeit im Schiffsverkehr zwischen dem deutschen Festland und einer deutschen Nordseeinsel der deutschen Einkommensteuer?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 232/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 14/24

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am…

    Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete. Das Finanzamt begehrt auf der Grundlage der mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossenen Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich der "Zumutbarkeit der Rückkehr" in Sinne des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) die Besteuerung des Steuerpflichtigen nunmehr als Grenzgänger, da es eine tägliche Rückkehr als zumutbar ansah.

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "aufgrund … Arbeitsausübung" in der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des DBA Schweiz sowie der Frage, welche Kriterien für eine "berufsbedingte Nichtrückkehr" an den (inländischen) Wohnort nach Arbeitsende vorliegen müssen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 623/22

  • Mündl. Verhandlung: VI R 31/24

    Im Streit steht das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz,…

    Im Streit steht das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz, der als Teilzeitbeschäftigter mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeitete und auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete, die er regelmäßig nutzte.
    Sind unter anderem die 60 Tage des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) aufgrund der Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren?
    Welche Bedeutung erlangt die mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossene Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich des Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz zur "Zumutbarkeit der Rückkehr"?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 2 K 2189/21

  • Mündl. Verhandlung: VI R 12/24

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der…

    Zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer (bis auf die Quellensteuer in Höhe von 4,5%) eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Arbeitnehmers in einem Jahr mit aktiver Arbeitsphase und unwiderruflicher Freistellungsphase einhergehend mit einem Wettbewerbsverbot besteht. Bestimmung der Grenzgängereigenschaft im konkreten Fall.

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 883/23

  • Mündl. Verhandlung: I R 20/25

    1. Berichtigung eines Bilanzierungsfehlers durch Einbuchung der Forderung 2. Verfassungswidriges "Definitivwerden" von Verlustabzugsbeschränkungen…

    1. Berichtigung eines Bilanzierungsfehlers durch Einbuchung der Forderung 2. Verfassungswidriges "Definitivwerden" von Verlustabzugsbeschränkungen gemäß § 10d Abs. 2 EStG und § 10a GewStG infolge Liquidation und Insolvenz 3. Hinzurechnung von Finanzierungskosten als Dauerschuldentgelte gemäß § 8 Nr. 1 GewStG a.F. 4. Das Verfahren I R 59/12 wurde durch Beschluss vom 26.02.2014 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 19/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. 5. Nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 20/25 (I R 59/12) fortgesetzt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 12 K 12179/09, 12 K 12177/10

  • Mündl. Verhandlung: I R 21/25

    Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung 1. Hat nach Abschluss eines…

    Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung 1. Hat nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraums ohne die Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG zu erfolgen?
    2. Das Verfahren I R 36/18 wurde durch Beschluss vom 18.05.2021 bis zum Abschluss des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 19/14 ausgesetzt.
    3. Nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 21/25 (I R 36/18) fortgesetzt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 454/15 K

  • Mündl. Verhandlung: IV R 21/23

    Kann eine in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf ein…

    Kann eine in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer KGaA übertragen werden, an der dieser als Komplementär beteiligt ist? Ist über diese Frage im Feststellungsverfahren auf der Ebene des veräußernden Betriebs zu entscheiden, wenn der betroffene Mitunternehmer im Zuge der Rücklagenbildung aus dem veräußernden Betrieb ausgeschieden ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 1783/18

  • Mündl. Verhandlung: V R 16/24

    Genehmigung der Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG für freiwillig buchführende Steuerpflichtige?

    Genehmigung der Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG für freiwillig buchführende Steuerpflichtige?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 9 K 86/24

  • Mündl. Verhandlung: IV R 3/23

    VERLEGT AUF DO., 21.05.2026 Kann der in der notariellen Urkunde betreffend die Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft, eine GmbH & Co.…

    VERLEGT AUF DO., 21.05.2026

    Kann der in der notariellen Urkunde betreffend die Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft, eine GmbH & Co. KG, bei den "steuerlichen Regelungen" enthaltene Passus, dass die Verschmelzung zu Buchwerten erfolge und "der Antrag auf Buchwertübertragung ... hiermit gestellt" werde, als an das FA gerichteter Antrag auf Buchwertfortführung angesehen werden? Kann ein solcher Antrag auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden, indem die übertragende Gesellschaft entsprechende Steuererklärungen einreicht? Ist der Ausschluss der Berücksichtigung eines Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 6 UmwStG verfassungsgemäß?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 105/18

  • Mündl. Verhandlung: V R 1/25

    Begründet allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse, so…

    Begründet allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse, so dass eine unentgeltliche Wertabgabe i.S. des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG in Form der arbeitnehmerseitigen Nutzungsmöglichkeit einer Betriebskantine zu den im Entleihbetrieb geltenden Konditionen ausgeschlossen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 5 K 760/20

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