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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: I R 46/20

    Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen i.S. von § 8b…

    Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG aufgrund (unentgeltlicher) Übertragung von im Stiftungsgeschäft zugesicherten Aktienanteilen durch den Stifter auf die Stiftung und deren wenige Tage nach Stiftungsgründung erfolgte Veräußerung?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 5 K 117/18

  • Mündl. Verhandlung: VII R 27/21

    Handelt es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenem Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr…

    Handelt es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenem Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr anzumelden, sodass die Befreiung von Einfuhrabgaben nicht gewährt werden kann, da die Bedingungen des Art. 150 Abs. 2 ZK nicht erfüllt sind und dies wirkliche Folgen für das reibungslose Verfahren der passiven Veredelung hat?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1370/20 Z

  • Mündl. Verhandlung: VII R 24/21

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    Handelt es sich bei einem Wursthersteller um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S. von § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG und verstößt er bei Zusammenarbeit mit Konzerngesellschaften und anderen Unternehmen auf Basis von Werkverträgen oder Arbeitnehmerüberlassung gegen das Kooperationsverbot gemäß § 6a Abs. 1 GSA Fleisch?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 382/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 31/21

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer…

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1551/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 32/21

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer…

    Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 1552/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: II R 3/22

    Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts – Ist der kapitalisierte Erbbauzins der…

    Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts – Ist der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen?

    Im konkreten Fall wurde mit notariellem Vertrag in 2018 eine Laufzeitverlängerung des Erbbaurechts um 44 Jahre beginnend ab 01.01.2071 vereinbart.

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 235/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 36/23

    1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die…

    1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die bindende Zustimmung durch "beredtes Schweigen" erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gemäß § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht?
    2. Ist die Bemessungsgrundlage abzuzinsen (vgl. hierzu II R 3/22)?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2195/21 GE

  • Mündl. Verhandlung: VI R 35/21

    Unterliegen von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlte Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren…

    Unterliegen von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlte Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren Herkunft aus einer inländischen öffentlichen Kasse der inländischen Steuerpflicht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 1516/17 AO

  • Mündl. Verhandlung: V R 41/21

    Kann bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein und falls ja, ein unmittelbarer wirtschaftlicher…

    Kann bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein und falls ja, ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet?

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 1 K 1575/18

  • Mündl. Verhandlung: IV R 18/22

    Führen gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze…

    Führen gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze stets zur Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in solche aus Gewerbebetrieb? Folgt daraus die Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 15 K 26/20 E,F

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