Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VI R 27/22

    Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MustAbk…

    Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MustAbk und ist somit von der inländischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 14198/20

  • Mündl. Verhandlung: IV R 11/23

    Kann eine Personengesellschaft kraftfahrzeugsteuerrechtlich zwei Betriebe unterhalten? Ist einer Personengesellschaft die…

    Kann eine Personengesellschaft kraftfahrzeugsteuerrechtlich zwei Betriebe unterhalten? Ist einer Personengesellschaft die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für zwei Anhänger zu gewähren, auf denen sie in ihrem Betrieb erzeugtes Getreide sowohl zu den Abnehmern als auch zu der von ihr betriebenen Biogasanlage transportiert?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8035/18

  • Mündl. Verhandlung: V R 6/23

    Vorsteuervergütungsverfahren bei Schlussrechnungen mit Anzahlungsanteilen Müssen im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. § 61 UStDV eigenständige…

    Vorsteuervergütungsverfahren bei Schlussrechnungen mit Anzahlungsanteilen Müssen im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. § 61 UStDV eigenständige Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen i.S. des § 14 UStG separat für jede Rechnung in der verpflichtenden Anlage des elektronischen Antragsformulars zum Vergütungsantrag aufgeführt werden oder genügt es für die Vergütung des gesamten in einer Schlussrechnung ausgewiesenen Vorsteuerbetrags, wenn in der Anlage zum Vergütungsantrag lediglich die Endrechnung aufgeführt ist, die Anzahlungsrechnungen vorliegen und die Gefahr einer Mehrfachvergütung ausgeschlossen werden kann?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1259/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 28/23

    Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen…

    Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8198/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 45/22

    Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft Haben Berechnungen nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV Vorrang…

    Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft Haben Berechnungen nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV Vorrang vor einer Gewinnermittlung, in der keine Verrechnungen mit dem Mutterhaus vorliegen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 1595/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 49/23

    Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei fehlenden Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem Stammhaus in Ungarn?

    Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei fehlenden Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem Stammhaus in Ungarn?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 1938/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 13/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 198/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 12/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 197/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 14/21

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen…

    Zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft

    1. Ist für Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen SARL an eine inländische KGaA das sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958 zu gewähren?

    2. Stellt sich die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war und soweit die Verluste --im Rahmen eines Gesamtplans--, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhen, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 199/18

  • Mündl. Verhandlung: I R 47/21

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur…

    Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur Mitbenutzung und ein Standcontainer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 3 K 589/19

Seite drucken