Ende August 2013 tritt die Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof Dr. Suse Martin in den Ruhestand.
Ihre Laufbahn begann die Steuerjuristin im Jahr 1976 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Referentin an der Oberfinanzdirektion Stuttgart wechselte sie im Herbst 1981 als Richterin an das Finanzgericht Baden-Württemberg, dem sie – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesfinanzhof – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof am 16. Juli 1991 angehörte.
Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Frau Dr. Martin dem für die Ertragsbesteuerung von Einzelgewerbetreibenden und die Rentenbesteuerung zuständigen X. Senat zugewiesen. Im November 1999 wechselte sie in den mit Umsatzsteuer befassten V. Senat, dessen Leitung sie mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof im Januar 2008 übernahm.
In den mehr als 22 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Frau Dr. Martin weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen und grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Gleiches gilt für den Großen Senat, dem sie von 2002 bis 2007 und erneut von 2009 bis 2011 angehörte.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit wirkte Frau Dr. Martin fünf Jahre (von 2002 bis 2006) als Mitglied im Präsidialrat des Gerichts.
Der steuerlichen Fachwelt ist Frau Dr. Martin insbesondere als Mitautorin in einem Standardkommentar zur Umsatzsteuer bekannt.
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