In dem unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des Bundesfinanzhofs (BFH) am 17. und 18. Oktober 2013 veranstalteten Moot Court zum Steuerrecht hat das Team der Universität Passau den ersten Platz in der Endausscheidung errungen. Die folgenden Plätze wurden von der Universität zu Köln, der Bucerius Law School Hamburg und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen belegt. Die Teams dieser vier Hochschulen hatten sich unter 14 teilnehmenden Hochschulen aus Deutschland und Österreich für die Endausscheidung qualifiziert. Der Präsident des BFH Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hob die herausragenden Leistungen aller an der Endausscheidung beteiligten Teams hervor und überreichte dem Siegerteam den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht gestifteten Geldpreis von 1.000 €.
Der Moot Court am BFH besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu tatsächlich vor dem BFH anhängigen Rechtsstreiten, in denen die Studenten die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des BFH je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des BFH angehören.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300