In dem unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des Bundesfinanzhofs am 26. und 27. Oktober 2017 veranstalteten Moot Court zum Steuerrecht hat das Team der Bucerius Law School Hamburg den ersten Platz in der Endausscheidung errungen. An zweiter Stelle lag das Team der Universität des Saarlandes und die beiden Teams der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Passau teilten sich den dritten Platz.
Die Teams dieser vier Hochschulen hatten sich unter 14 teilnehmenden Hochschulen aus Deutschland und Österreich für die Endausscheidung qualifiziert. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hob die herausragenden Leistungen aller an der Endausscheidung beteiligten Teams hervor und überreichte dem Siegerteam den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht gestifteten Geldpreis von 1.000 €.
Der Moot Court am Bundesfinanzhof besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu tatsächlich vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Rechtsstreiten, in denen die Studenten die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des Bundesfinanzhofs angehören.
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