Richter am Bundesfinanzhof Joachim Moritz ist mit Ablauf des Monats Februar 2015 in den gesetzlichen Ruhestand getreten.
Der in Hannover gebürtige Steuerjurist begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1976 in der Zivilgerichtsbarkeit, in der er – unterbrochen durch eine Traineeausbildung im Bankengewerbe – bis Ende September 1984 tätig war. Anschließend wechselte Herr Moritz in die Finanzgerichtsbarkeit und war bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Jahr 2001 Richter am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Herrn Moritz dem VIII. Senat zugewiesen, dem er bis heute angehört. Der VIII. Senat war bis Ende 2006 im Wesentlichen für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von gewerblich tätigen Personengesellschaften zuständig; zum Jahreswechsel 2007 hat er die Zuständigkeit für letzteres Rechtsgebiet abgegeben und ist seither neben der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen auch mit der Besteuerung von selbständigen Einkünften natürlicher Personen und von Personengesellschaften befasst. Als Revisionsrichter hat Herr Moritz grundlegende und richtungweisende Entscheidungen aus diesen Rechtsgebieten maßgeblich mitbestimmt. In der steuerlichen Fachwelt ist er durch Veröffentlichungen und Kommentierungen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen hervorgetreten.
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