Am Montag, dem 25. November 2024, feiert der „Altpräsident“ des Bundesfinanzhofs und ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff seinen 70. Geburtstag.
Seine eindrucksvolle berufliche Laufbahn startete Prof. Dr. h.c. Mellinghoff nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Von dort wechselte er in den Justizdienst. Zunächst war er beim Finanzgericht Düsseldorf tätig, von wo aus er für vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Nach der Wiedervereinigung half Prof. Dr. h.c. Mellinghoff beim Aufbau der öffentlichrechtlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern als Referatsleiter im dortigen Justizministerium. Dem folgte -teilweise im Doppelamt- eine Tätigkeit als Richter am Finanzgericht und als Richter des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof folgte 1997 der berufliche Wechsel nach München, wo er bis zum Januar 2001 im IX. Senat Recht sprach. In diesem Jahr verlegte sich die richterliche Tätigkeit von Prof. Dr. h.c. Mellinghoff nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht. Während seiner fast elfjährigen Amtszeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts betreute Prof. Mellinghoff als Berichterstatter eine Vielzahl wichtiger Verfahren zum Parteien- und Wahlrecht, Kommunalrecht, Strafvollstreckungsrecht und Steuerrecht.
Im November 2011 kehrte Prof. Dr. h.c. Mellinghoff als Präsident des Bundesfinanzhofs nach München zurück. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit als Vorsitzender des IX. Senats nutzte er die mit dem Präsidentenamt verbundene Stellung, um sich in vielfältiger Weise für das Gericht, seine Angehörigen und Mitarbeiter, die Belange der gesamten Finanzgerichtsbarkeit sowie für den Steuerrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Die Wahrung der Eigenständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit als Garantin eines qualitativ hochwertigen Steuerrechtsschutzes, die Intensivierung der nationalen wie internationalen Kontakte des Bundesfinanzhofs zu anderen obersten Gerichten als integralem Bestandteil des europäischen Rechtsprechungsverbundes und die Förderung des steuerrechtlichen Nachwuchses bildeten Schwerpunkte seiner Amtszeit.
Ein weiteres von Prof. Mellinghoff als besonders wichtig erachtetes Thema begleitete ihn über seine Amtszeit als Präsident des Bundesfinanzhofs hinaus: Die mit der Digitalisierung der Besteuerung verbundenen Herausforderungen. Nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze schied Prof. Dr. h.c. Mellinghoff als Präsident des Bundesfinanzhofs im Juli 2020 zwar aus dem aktiven Richterdienst aus. Doch endete damit nicht sein vielfältiges Engagement für die Steuerrechtspflege. Dabei ist besonders hervorzuheben seine Tätigkeit als Sprecher des Vorstands des fakultätsübergreifend eingerichteten Zentrums für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München, die er seit Januar 2021 ausübt. In dieser Eigenschaft widmet er sich der wis-senschaftlichen Begleitung der Digitalisierung der Besteuerung in all ihren Facetten. Des Weiteren leitete Prof. Dr. h.c. Mellinghoff die vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“, die mit dem Ansatz „Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung“ in ihrem Abschlussbericht vom 12.07.2024 zahlreiche Reformvorschläge erarbeitete.
Seine erfolgreiche Tätigkeit in höchsten Ämtern der Justiz und seine großen Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts wurden vielfach gewürdigt. So verlieh ihm die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die Ehrendoktorwürde, die Eberhard Karls Universität Tübingen ernannte ihn zum Honorarprofessor. Die Verleihung des Großen Verdienstordens mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland krönte die Laufbahn des Jubilars.
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