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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Neue Senatsvorsitzende im Bundesfinanzhof

Mit Wirkung vom 29. November 2018 hat der Bundespräsident eine Richterin und zwei Richter am Bundesfinanzhof zu Vorsitzenden Richtern des Gerichts ernannt. Frau Prof. Dr. Förster, Herr Dr. Brandis und Herr Wittwer erhielten heute in Berlin ihre Ernennungsurkunden.

Die aus Warburg stammende Steuerjuristin Prof. Dr. Jutta Förster begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1988 im höheren Dienst der Bundesfinanzverwaltung. 1990 wechselte sie als steuerrechtliche Referentin zum Deutschen Industrie- und Handelstag und übernahm 1995 die Leitung der Steuerabteilung des Verbandes des Deutschen Maschinen- und Anlagebaus. Später war sie bei zwei börsennotierten Großunternehmen in leitenden Steuerpositionen tätig. Frau Prof. Dr. Förster wurde am 2. Juli 2007 zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Seitdem ist sie Mitglied des X. Senats, dessen Zuständigkeit die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Streitfälle in den Bereichen der Sonderausgaben und der Alterseinkünfte umfasst. Seit 24. August 2011 war sie Stellvertreterin der Vorsitzenden. Von Mitte 2010 bis Mitte 2018 war sie zudem Mitglied im Präsidialrat des Bundesfinanzhofs. Sie ist seit 1. Juli 2018 Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs und seit April 2011 Honorarprofessorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Osnabrück. Sie übernimmt den Vorsitz im X. Senat, dessen Zuständigkeiten sich nicht verändern.

Dr. Peter Brandis, geboren in Düsseldorf, war nach Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem juristischen Studium zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln tätig. Nach der Promotion und dem Zweiten Staatsexamen kehrte er zunächst an die Universität zurück, um alsdann eine Tätigkeit als hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen aufzunehmen. Als Oberregierungsrat wechselte Dr. Brandis in die Finanzgerichtsbarkeit zum Finanzgericht Düsseldorf und war dort bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 17. August 2005 tätig. Er gehörte seitdem dem I. Senat an, der insbesondere für Körperschaftsteuerrecht und Internationales Steuerrecht zuständig ist. Seit 18. März 2016 war er Vertreter des Senatsvorsitzenden. Im Bundesfinanzhof nimmt Herr Dr. Brandis zusätzlich die Funktion eines Richters für Angelegenheiten der Bibliothek wahr, der zugleich den Pressesprecher des Gerichts vertritt. Herr Dr. Brandis übernimmt den XI. Senat, der für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zuständig ist.

Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Meinhard Wittwer begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im Jahr 1993 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 1998 wechselte er vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Finanzgericht Münster. Diesem gehörte er - unterbrochen durch eine fast vierjährige Abordnung an den Bundesfinanzhof als wissenschaftlicher Mitarbeiter - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 2. Oktober 2006 an. Im Bundesfinanzhof war Herr Wittwer bisher Mitglied in dem insbesondere mit der Besteuerung von Personengesellschaften befassten IV. Senat und war seit 16. September 2013 zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden. Herr Wittwer gehörte mehrere Jahre dem Präsidium des Bundesfinanzhofs an. Er übernimmt den VI. Senat, der für Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen sowie Land- und Forstwirtschaft zuständig ist.

 

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