Der Bundespräsident hat Dr. Ulrike Banniza zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof und Dr. Christoph Wäger zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. Hans-Josef Thesling überreichte den neuen Senatsvorsitzenden ihre Ernennungsurkunden heute in München.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Dr. Banniza den Vorsitz des IV. Senats und Dr. Wäger den Vorsitz des V. Senats übertragen.
Dr. Banniza ist seit August 2008 als Richterin am Bundesfinanzhof tätig. Die aus Siegen stammende Juristin begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1995 als Richterin beim Verwaltungsgericht Koblenz. Von dort wurde sie für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Anschluss daran folgte 2001 der Wechsel zum Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte. Beim Bundesfinanzhof war Dr. Banniza zunächst Mitglied des III. Senats. Im September 2011 wechselte sie in den IV. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften befasst und dessen Vorsitz sie jetzt übernommen hat.
Der gebürtige Münchner Dr. Wäger wurde im August 2007 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Bis dahin war er seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Im Bundesfinanzhof gehörte er bislang dem für Umsatzsteuer und steuerbegünstigte Körperschaften zuständigen V. Senat an. In diesem übernimmt er nunmehr den Vorsitz. Dr. Wäger war zusätzlich zu seiner richterlichen Tätigkeit seit 2016 vier Jahre Pressesprecher des Gerichts. Der steuerlichen Fachwelt ist er insbesondere als Herausgeber zweier namhafter Werke zur Umsatzsteuer bekannt.
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