Richterin am Finanzgericht Dr. Katja Wiesmann ist mit Wirkung zum 1. November 2017 vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt worden.
Die gebürtige Brandenburgerin war nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit anschließender Promotion an der Universität Heidelberg zunächst als Rechtsanwältin, ab 2003 auch als Steuerberaterin bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Zum 1. Januar 2006 trat sie in den höheren Justizdienst des Freistaats Thüringen ein, wo sie zunächst als Staatsanwältin im Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafsachen und ab Mai 2008 als Richterin am Amtsgericht Erfurt, später beim Landgericht Mühlhausen tätig war. Im Oktober 2011 wechselte Frau Dr. Wiesmann an das Thüringer Finanzgericht, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Dr. Wiesmann dem VII. Senat zugeteilt, der neben Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist.
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