Mit Wirkung zum 1. März 2014 wurde Ellen Siegers zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt.
Frau Siegers absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Banklehre und studierte anschließend in Münster Rechtswissenschaften. Von 1983 bis 1987 war sie als studentische Hilfskraft und von 1991 bis 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster tätig. Im Oktober 1993 trat Frau Siegers in die Steuerverwaltung des Landes Hessen ein. Dort war sie nach Abschluss der Einweisung in die Aufgaben des höheren Dienstes zunächst Sachgebietsleiterin am Finanzamt Bad Homburg; ab Oktober 1995 wurde sie an das hessische Finanzministerium abgeordnet, wo sie als Referentin in der Zentralabteilung eingesetzt war. Im März 1996 wechselte Frau Siegers als Richterin an das Finanzgericht Köln, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof – seit Januar 2010 als Vorsitzende Richterin – angehörte.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Siegers dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, für Investitionszulagen und seit mehreren Jahren auch für das Kindergeld zuständigen III. Senat zugewiesen.
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