Der Bundespräsident hat die Richterin am Finanzgericht Dr. Katja Roth mit Wirkung zum 1. August 2015 zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Die Urkunde wird ihr heute in München von der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig am Rande der Feierstunde anlässlich der Verabschiedung des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs überreicht.
Dr. Katja Roth war nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst kurze Zeit als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bayreuth beschäftigt. Am 1. Juli 2004 wurde sie in die Laufbahn des höheren Zolldienstes des Bundes übernommen. Dort war sie zuletzt als Referatsleiterin bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg tätig. Im Oktober 2007 wechselte Frau Dr. Roth in die Finanzgerichtsbarkeit und ist seither Richterin am Finanzgericht München im Senat für Zölle und Verbrauchsteuern.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Dr. Roth dem VII. Senat zugewiesen, der neben Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit Verbrauchsteuern, dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist.
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