Am 5. September 2011 wurden Dr. Matthias Loose, Dr. Volker Pfirrmann und Rainer Kurt Wendl zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt.
Dr. Matthias Loose war nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum und wurde dort zum Dr. jur. promoviert. Nach der anschließenden Referendarzeit begann er im Herbst 1995 seine richterliche Laufbahn in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, war für knapp zwei Jahre noch als Mitarbeiter im Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf eingesetzt und wechselte im Jahr 1998 in die Finanzgerichtsbarkeit, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Finanzgericht Düsseldorf tätig war.
Dr. Volker Pfirrmann begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 als Zivilrichter. Bereits ein Jahr später wechselte er in die Staatsanwaltschaft, wo er als Dezernent mit Wirtschaftsstrafsachen und auch Steuerstrafsachen befasst war. Im Dezember 2001 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Im Anschluss an eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht wechselte er im November 2004 als Richter an das Finanzgericht Baden-Württemberg, dem er - unterbrochen durch eine nochmalige zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof angehörte.
Rainer Wendl studierte in München Rechtswissenschaft. Im April 1992 trat er in den höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung ein. Von November 1992 bis Juli 1998 war er als juristischer Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen u.a. in den Bereichen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht sowie Strafrecht tätig. Anschließend war er als Sachgebietsleiter an einem Finanzamt eingesetzt und wechselte im November 2002 als Richter an das Finanzgericht München.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Herrn Dr. Loose dem mit Verkehrsteuern befassten II. Senat zugewiesen. Die Herren Dr. Pfirrmann und Wendl werden Mitglied in dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Investitionszulagen und seit mehreren Jahren auch das Kindergeld zuständigen III. Senat.
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