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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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of the Federal Fiscal Court

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Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof: Weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten

Ein Rückblick auf die Arbeitsergebnisse des Jahres 2012 bestätigt die weiter anhaltende Normalisierung des Arbeitsanfalls und der Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten beim Bundesfinanzhof.

Die Zahl der Eingänge ist im Jahr 2012 mit 3.016 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (3.000 Verfahren) nur unwesentlich angestiegen. Die Richterinnen und Richter des Bundesfinanzhofs haben im Berichtsjahr 2012 insgesamt 2.962 Verfahren erledigt, dabei aber das Vorjahresergebnis (3.004 Erledigungen) nicht ganz erreicht. Der Bestand an unerledigten Verfahren hat sich dementsprechend leicht erhöht. Anhängig blieben zum Ende des Berichtsjahres 2.237 Verfahren (gegenüber 2.183 im Vorjahr).

Die anhaltende Normalisierung der Arbeitslage zeigt sich vor allem auch darin, dass sich die durch-schnittliche Verfahrensdauer bei acht Monaten stabilisiert hat. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Die Dauer dieser Revisionsverfahren hat im Jahr 2010 erstmals die Grenze von 20 Monaten unterschritten. Sie beträgt im Berichtsjahr 19 Monate (nach 17 Monaten im Vorjahr). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden entspricht die Bearbeitungsdauer mit sechs Monaten der des Vorjahres.

Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen liegt im Berichts-jahr –bezogen auf alle Verfahren – mit 17,6 % etwas unter dem Vorjahresergebnis (20,5 %). Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 41,7 % (42,9 % in 2011); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 12 % (15 % in 2011).

Auch im Berichtsjahr 2012 haben sich die Senate vordringlich der Bearbeitung älterer Verfahren gewidmet. Lediglich 128 der derzeit offenen Verfahren sind seit mehr als zwei Jahren beim Bundesfinanzhof anhängig.

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union ergingen in elf Fällen; das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde in zwei Verfahren angerufen.

 

Bundesfinanzhof
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