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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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of the Federal Fiscal Court

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Geschäftslage des Bundesfinanzhofs

Ein Rückblick auf die Arbeitsergebnisse des Jahres 2013 bestätigt die weiter anhaltende Normalisierung des Arbeitsanfalls und der Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten beim Bundesfinanzhof (BFH).

Die Zahl der Eingänge ist im Jahr 2013 mit 3.069 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (3.016 Verfahren) wieder leicht angestiegen. Die Richterinnen und Richter des BFH haben im Berichtsjahr 2013 insgesamt 3.046 Verfahren erledigt. Sie haben dabei zwar das Vorjahresergebnis (2.962 Erledigungen) übertroffen, konnten die Eingänge aber nicht ganz ausgleichen. Der Bestand an unerledigten Verfahren hat sich dementsprechend gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht und beträgt zum Jahresende 2.259 Verfahren (gegenüber 2.236 im Vorjahr).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim BFH hat sich bereits seit mehreren Jahren bei acht Monaten stabilisiert. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 20 Monate (nach 19 Monaten im Vorjahr). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden liegt die Bearbeitungsdauer bei sieben Monaten (nach sechs Monaten im Vorjahr).

Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen entspricht – bezogen auf alle Verfahren – mit 17,5 % der Zahl des Vorjahres. Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 40 % (41,7 % in 2012 und 42,9 % in 2011); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 13,5 % (12 % in 2012 und 15 % in 2011).

Auch im Berichtsjahr 2013 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. Lediglich 142 der derzeit offenen Verfahren sind seit mehr als zwei Jahren beim BFH anhängig.

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union ergingen in acht Fällen; das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde in sechs Verfahren angerufen.

 

Bundesfinanzhof
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