Am heutigen Montag hat eine Delegation des Schweizerischen Bundesgerichts den Bundesfinanzhof in München besucht.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die drei Mitglieder umfassende und vom Präsidenten der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts, Herrn Andreas Zünd, geleitete Delegation im Bundesfinanzhof herzlich willkommen. Er verwies auf die langjährigen Kontakte zwischen den beiden Gerichten und gab seiner Freude über das erstmalige Treffen dieser Art Ausdruck.
Gegenstand der im Vordergrund des Besuchs stehenden Fachgespräche waren u.a. parallele Strukturen im Steuerrecht der beiden Länder sowie Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs mit Berührungspunkten zur Schweiz. Bei letzterem Thema wurden zahlreichen Fragen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (Besteuerung von Arbeitnehmern, Kassenstaatsprinzip im Fall einer schweizerischen Altersrente, Vermögensteuer) und des Einkommensteuerrechts (Sonderausgabenabzug, Anrechnung schweizerischer Steuern) thematisiert.
Bundesfinanzhof
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