Antidumpingzoll - Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China - 1. Antrag auf rückwirkende Erweiterung der Bewilligung ohne Einschränkungen nach Art. 14 Buchst. a bis c der VO EG Nr. 88/97 ABIEG 1997, Nr. L 17, 17.
2. Begehren, die Einfuhr von 299 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils je Kunde in einem Monat wieder zuzulassen.