Welcher Maßstab (Schätzung, VIP-Logen-Erlass) ist für die Aufteilung der Aufwendungen für die Nutzung einer VIP-Loge durch Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde in Werbung und Sachzuwendungen gemäß § 37b Abs. 1 und 2 EStG (Bemessungsgrundlage?) angemessen, wenn im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Werbung und Eintrittskarten enthalten sind? Ist vor der Aufteilung ein Abzug für einen zur Betreuung der Geschäftspartner dienstverpflichteten Arbeitnehmer als Aufwand vorzunehmen? Inwieweit sind Leerplätze zu berücksichtigen?