Zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten
1. Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist dann für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25 % zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die (mittelbare) Beteiligungsquote der jeweiligen Gesellschafter der KG abzustellen?
2. Ist § 8b Abs. 6 KStG lediglich für Mitunternehmerschaften einschlägig, nicht für vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften?