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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: XI R 19/22

    Rechnungskorrektur nach § 14c UStG: Voraussetzungen der Zustimmung des Finanzamts zur Rechnungskorrektur nach § 14 c Abs. 2 Satz 5 UStG?

    Rechnungskorrektur nach § 14c UStG: Voraussetzungen der Zustimmung des Finanzamts zur Rechnungskorrektur nach § 14 c Abs. 2 Satz 5 UStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 88/18

  • Mündl. Verhandlung: XI R 17/21

    Unter welchen Voraussetzungen stellt ein durch einen Arzt bei verschiedenen Formen der Alopezie bei Frauen und Männern vorgenommener Eingriff in…

    Unter welchen Voraussetzungen stellt ein durch einen Arzt bei verschiedenen Formen der Alopezie bei Frauen und Männern vorgenommener Eingriff in Gestalt einer Haarwurzeltransplantation eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 2710/17 U

  • Mündl. Verhandlung: I R 16/20

    Abzugsfähigkeit von Quellensteuer in Organschaftsfällen Können ausländische Quellensteuern auf nach § 8b KStG steuerfreie Dividenden bei der…

    Abzugsfähigkeit von Quellensteuer in Organschaftsfällen Können ausländische Quellensteuern auf nach § 8b KStG steuerfreie Dividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft abgezogen werden?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 20/18

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 34/20

    Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?

    Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 712/15

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 35/20

    Haftung für Kapitalertragsteuer 1. Ist die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß? 2. Kann für einen…

    Haftung für Kapitalertragsteuer 1. Ist die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß?

    2. Kann für einen Nachforderungsbescheid zur Kapitalertragsteuer die Regelung des § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG herangezogen werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 10 K 5250/16

  • Mündl. Verhandlung: I R 12/22

    Ist § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf Sparkassen privaten Rechts entsprechend anzuwenden?

    Ist § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf Sparkassen privaten Rechts entsprechend anzuwenden?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 72/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 14/24

    1. Liegen nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vor? 2. Erbringt eine GmbH, die als Organgesellschaft dem…

    1. Liegen nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vor?
    2. Erbringt eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Organträger) eingegliedert ist, durch Ausführung von Reinigungs-, Hygiene- sowie Wäschereileistungen eine öffentliche Aufgabe im hoheitlichen Bereich oder führt sie eine wirtschaftliche Tätigkeit aus?

    Das Verfahren V R 40/19 war durch Beschluss vom 07.05.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-269/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 26.01.2023 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-184/23 ausgesetzt (erneute EuGH-Vorlage). Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 309/17

  • Mündl. Verhandlung: V R 19/22

    1. Ist der Anwendungsbereich des § 177 AO in Fällen einer Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 AO grundsätzlich eingeschränkt? 2. Kann bei…

    1. Ist der Anwendungsbereich des § 177 AO in Fällen einer Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 AO grundsätzlich eingeschränkt?
    2. Kann bei Änderungen der zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes bei Dauersachverhalten eine gesetzliche Regelungslücke anzunehmen sein, die die analoge Anwendung des § 20 Satz 3 UStG rechtfertigt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 2 K 112/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 49/22

    Feststellung des Werts der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG: 1. Stellen…

    Feststellung des Werts der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG:
    1. Stellen gesellschaftsvertragliche Regelungen bzgl. eines festgelegten Erwerberkreises "Verfügungsbeschränkungen" und somit "persönliche Verhältnisse" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 BewG dar?
    2. Liegt bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen „ein fremder Dritter" bereits dann vor, wenn die Person nicht zum Personenkreis des § 15 AO gehört?
    3. Ist die pauschale Berücksichtigung eines Marktwertabschlags von 20 % für Wertminderungen ("Holdingabschlag"), bei der Preisfindung von Gesellschaftsanteilen einer familiengeprägten, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft zulässig?
    4. Ist der Substanzwert gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auch bei der Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BewG als Untergrenze anzuwenden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1832/20 F

  • Mündl. Verhandlung: II R 16/22

    Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden?…

    Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden?
    Führt dieser Vorgang, im Falle der zivilrechtlich wirksamen Übertragung, als Beteiligungskettenverlängerung bei gleichbleibendem wirtschaftlich Letztberechtigtem zu einem Anteilserwerb i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG?
    Steht § 16 Abs. 5 GrEStG im vorliegenden Fall bei Anwendung des  § 1 Abs. 2a GrEStG der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückerwerbs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG entgegen?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1105/18

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