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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: II R 13/22

    Erhält ein Abkömmling eines Erbverzichtenden aufgrund der Vorversterbensfiktion gem. § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB den Freibetrag i.S. des § 16 Abs. 1 Nr.…

    Erhält ein Abkömmling eines Erbverzichtenden aufgrund der Vorversterbensfiktion gem. § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB den Freibetrag i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 176/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 28/21

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG: Löst die…

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG:

    Löst die Übertragung von GmbH-Anteilen, und einer damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden KG, einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang aus, wenn der Erwerber der Anteile bereits Komplementär der grundbesitzenden KG war?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 101/18

  • Mündl. Verhandlung: IX R 31/23

    Die Steuerpflichtigen ließen sich im Jahr 2021 eine neue Heizungsanlage in ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude durch einen Handwerksbetrieb…

    Die Steuerpflichtigen ließen sich im Jahr 2021 eine neue Heizungsanlage in ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude durch einen Handwerksbetrieb einbauen. Zur Begleichung des Rechnungsbetrags wurde eine monatliche Ratenzahlung mit dem ausführenden Betrieb für die Jahre 2021 bis 2024 vereinbart.
    Liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes bereits mit der ausgeführten Erneuerung der Heizungsanlage (hier Jahr 2021) oder erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags (voraussichtlich Jahr 2024) vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 1534/23

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