UStG § 25a ; AO § 163
Steht dem europarechtlichen Effektivitätsgebot eine nationale Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Voraussetzungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger