FGO § 52a ; FGO § 52d ; StBerG § 86d
Zu den Formvorschriften des § 52a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein persönliches besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach einreicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird? Muss Identität zwischen Zeichner und Übersender der Klage bestehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger