AO § 30 ; AO § 32c Abs 1 Nr 1 ; AO § 32b Abs 1 S 1 Nr 2 ; EUV 2016/679 Art 15 ; EUV 2016/679 Art 23 Abs 1 Buchst e
Ist es möglich, basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise der Abgabenordnung, Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige zu erhalten, etwa durch Übersendung einer Kopie der anonymen Anzeige oder durch (wortgetreue) Mitteilung deren Inhalts?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger