AO § 174 Abs 4
Ist das Finanzamt berechtigt, die Feststellungsbescheide für die Folgejahre nach § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung zu ändern und die AfA-Bemessungsgrundlage anzupassen, wenn der im Rahmen einer Betriebsaufgabe angesetzte gemeine Wert nachträglich dadurch herabgesetzt wird, dass das Finanzgericht einen Feststellungsbescheid, welcher zu einer Erhöhung des Aufgabegewinns geführt hat, aufhebt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger