EStG § 6e ; EStG § 9 Abs 5 S 2 ; EStG § 52 Abs 14a
Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen?
Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6e EStG (§ 52 Abs. 14a EStG) verfassungsgemäß?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger