EStG § 18 Abs 1 Nr 1
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gewinnverteilungsabrede im Rahmen einer Realteilung rückwirkend geändert werden und ist dabei eine steuerliche Anerkennung der Vereinbarung möglich? Wäre hinsichtlich des für die Zurechnung maßgebenden Zeitpunkts auf die Feststellung des Jahresabschlusses abzustellen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger