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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 21/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2025

EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; InvStG § 2 Abs 2 S 1 ; InvStG § 3 Abs 3 S 1 ; InvStG § 1 Abs 3 S 3 Nr 2 ; KStG § 8b

Erfassung von in Gewinnanteilen aus einer Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft enthaltenen Veräußerungsgewinnen im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG

1. Ist bei den ausschüttungsgleichen Erträgen nach § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG 2004 nicht auf die Einkunftsarten, sondern auf die Art der Erträge abzustellen?

2. Fallen unter den Begriff der sonstigen Erträge auch Erträge aus gewerblichen Beteiligungseinkünften in Form von Gewinnanteilen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG?

3. Sind auch Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a sowie Satz 2 EStG, die im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, von § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2004 begünstigt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 15.07.2024 (7 K 1922/20)

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