AEUV Art 49 ; EStG § 43b Abs 1 S 1 ; EStG § 43b Abs 1 S 4 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1
1. Ist der Begriff "anlässlich" im Sinne des § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG so zu verstehen, dass Gewinne, die noch vor dem Beginn des Liquidationszeitraums entstanden sind, deren Ausschüttung jedoch im Liquidationszeitraum beschlossen wird, von der Befreiung in § 43b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgeschlossen sind?
2. Ist bei einem weiten Verständnis des Begriffs "anlässlich" im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die zeitlich vor dem Auflösungsbeschluss entstanden sind, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht anzunehmen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung