Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VII R 12/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst a ; StromStG § 9 Abs 1 Nr 2 ; StromStV § 12 Abs 1 Nr 1

Zur Frage des Umfangs der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG bei der Stromerzeugung und Fernwärmeerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage:

1. Sind Stromentnahmen in Neben- und Hilfsanlagen einer Müllverbrennungsanlage solche, die unmittelbar zum technologischen Prozess der Stromerzeugung beitragen und damit von der Stromsteuer zu befreien? Sind die in vorgelagerten Prozessen der Müllverbrennung entnommenen Strommengen steuerfrei oder der nicht begünstigten Brennstoffherstellung zuzuordnen?

2. Dienen Stromentnahmen dem Zweck der Stromerzeugung unmittelbar, wenn der zentrale, mit der Stromentnahme verbundene Zweck nicht die Stromerzeugung selbst, sondern ein anderer -hier die Abfallbeseitigung- ist? Kommt es für die Beurteilung der Steuerbefreiung auf die Frage an, ob die Stromerzeugung als bloßer Nebenzweck zum Hauptzweck -hier die Müllverbrennung- anzusehen ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 29.05.2024 (4 K 1192/22 VSt)

Print Page