KN Pos 7216 ; KN Pos 7301 ; EUV 2019/159
Zolltarifliche Einreihung von Leichtprofilen aus Stahl - Erhebung eines Zusatzzolls auf die Einfuhr von Spundwanderzeugnissen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission vom 31.01.2019:
Ist -neben der spezifischen Gestaltung der Längsseiten- noch eine zusätzliche Verbindungsvorrichtung erforderlich, um ein Stahlprofil als Spundwanderzeugnis unter die Position 7301 KN zu subsumieren?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger