EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 37b ; EStG § 42d
Ob und in welchem Umfang stellt die von einem Unternehmen in ihren Geschäftsräumen ausgerichtete Feierlichkeit anlässlich eines Wechsels im Amt des Vorstandsvorsitzenden mit hunderten geladenen Gästen -darunter auch acht Familienangehörige-, wobei nicht alle Arbeitnehmer eingeladen waren, Arbeitslohn beim ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden dar?
Zur Frage der Differenzierung der R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Lohnsteuer-Richtlinien.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung