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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 17/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2024

FGO § 52d S 2 ; FGO § 47 Abs 2 S 1

War ein Steuerberater im Juni beziehungsweise Juli 2023 zur elektronischen Einreichung einer Klage nach § 52d der Finanzgerichtsordnung verpflichtet, wenn ihm die betreffende Einspruchsentscheidung im Juni 2023 vom Finanzamt zugestellt wurde?

Erstreckt sich die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch auf die Anbringung der Klage beim Finanzamt nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.03.2024 (9 K 9108/23)

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