Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VI R 3/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

EStG § 1 Abs 4 ; EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d ; EStG § 50d Abs 12

Findet im Streitfall § 50d Abs. 12 des Einkommensteuergesetzes, der zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, Anwendung, wenn eine Abfindung, die im Hinblick auf ein Ende September 2016 endendes Arbeitsverhältnis mit einhergehendem Wohnsitzwechsel in die Republik Malta vorab vereinbart wurde, aber auf alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers erst im Jahr 2017 ausgezahlt wird?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 21.11.2023 (10 K 1421/21)

Print Page