AO § 171 Abs 4 S 2
Lässt sich die Hemmung der Verjährung im Rahmen einer Außenprüfung bereits dadurch bewahren, dass ein Betriebsprüfer einen Datenträger mit Buchführungsdaten des zu prüfenden Steuerpflichtigen in ein CD-Laufwerk einlegt, die Analysesoftware (hier "IDEA") startet und die Daten einliest? Ist die mit dem Einlesen und Aufbereiten der Daten verbundene Plausibilitätskontrolle als hinreichend qualifizierte Prüfungshandlung anzusehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger