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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 13/24

Aufnahme in die Datenbank am 21.10.2024

EStG § 4 Abs 4a ; EStG § 4 Abs 1

Ist der im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes verwendete Gewinnbegriff im Falle einer doppelstöckigen beziehungsweise mehrstöckigen Personengesellschaft dahingehend zu modifizieren, dass Gewinne, die die Obergesellschaft aus der Beteiligung an Tochtergesellschaften erzielt, keine Berücksichtigung finden, sondern erst bei Auszahlungen wie Entnahmen oder Einlagen zu behandeln sind?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 02.07.2024 (6 K 1425/21 F)

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