AEUV Art 45 ; EStG § 62 Abs 1 S 2 Nr 1
Es ist zu klären, ob ein Kindergeldanspruch aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung besteht, weil ein Erhalt der Arbeitnehmereigenschaft trotz vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft anzunehmen ist.
Welcher Zeitraum hinsichtlich der Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Geburt eines Kindes kann noch als angemessen angesehen werden?
--Zulassung durch FG--
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