FGO § 63 ; FVG § 5 Abs 1
Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg):
Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.01.2022, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger