EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; EStG § 33b ; SGB 2 § 22
Sind die nach dem SGB II gewährten Kosten für Unterkunft (Grundmiete, Heizkosten, Nebenkosten) anteilig als behinderungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, wenn aufgrund einer unstreitig vorliegenden Behinderung ein barrierefreier Wohnraum notwendig ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger