GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 8 Abs 1
Sind Notarkosten nach Ausübung eines Vorkaufsrechts in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2024
GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 8 Abs 1
Sind Notarkosten nach Ausübung eines Vorkaufsrechts in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung