GrEStG § 1 Abs 1 Nr 6 ; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 7
Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung