EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 ; UStG § 12 Abs 1
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension:
Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht?
Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.01.2024 (Vorlage an EuGH)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.