EUV 2016/679 Art 82
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2023
EUV 2016/679 Art 82
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger