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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 32/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2023

EStG § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 Buchst b ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1

Ist bei der Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes zu unterscheiden, ob ein Darlehen ausfällt oder zu einem symbolischen Preis veräußert wird, mit der Folge, dass eine Veräußerung zu einem symbolischen Kaufpreis zur Anwendung der Abgeltungsteuer, hingegen das Wertloswerden der Kapitalforderung ohne Veräußerung zur Anwendung der regulären Tarifbesteuerung führt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 22.08.2023 (15 K 2151/20)

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