AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 3 Nr 12 S 2
Ist eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen? Ist die Höhe der anteiligen betrieblichen Fixkosten einer Freiberuflerpraxis, in der ein Steuerpflichtiger während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht tätig sein kann, zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einen gegenüber der (steuerfreien) Aufwandsentschädigung höheren steuerlich anzuerkennenden Aufwand nachweisen will?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger