AO § 233a ; AO § 238 ; EStG § 4 Abs 4a S 4 ; GG Art 3 Abs 1
1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet?
2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger