EGRL 118/2008 Art 33 Abs 3 ; KaffeeStG § 17 Abs 2
Steuerschuldner für Kaffeesteuer:
Ist der Begriff "in Besitz halten" aus § 17 Abs. 2 Satz 3 KaffeeStG im Sinne des Art. 33 EGRL 118/2008 auszulegen und wird damit als Steuerschuldner auch der Beförderer (Spedition) der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfasst?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung