AO § 191 ; AO § 69 ; AO § 34 ; AO § 35 ; AO § 5 ; GmbHG § 6 Abs 2 S 2 Nr 3
1. Kann ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden?
2. Inwieweit tritt ein Geschäftsführer bereits durch seine Eintragung im Handelsregister entsprechend § 35 AO nach außen hin auf?
3. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen an, wenn die Behörde – trotz vom FG festgestellter ausreichender Sachverhaltsermittlung – keine Kenntnis vom tatsächlichen Sachverhalt hatte und haben konnte?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung